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   VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11   

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https://dejure.org/2011,72783
VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11 (https://dejure.org/2011,72783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.12.2011 - 2 A 1716/11 (https://dejure.org/2011,72783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 2 A 1716/11 (https://dejure.org/2011,72783)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11
    Der Begriff der Erschließung im Sinne des § 10 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes - HStrG - setzt voraus, dass ein Grundstück an eine öffentliche Straße grenzt und dadurch ein Nutzen für das Grundstück besteht, weil insbesondere die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, einen Zugang oder eine Zufahrt zu dem Grundstück zu schaffen (Neumeyer, Hessisches Straßengesetz, 4. Auflage 2004, 5. Nachlieferung November 2010, § 10 Anm. 4 a; BVerwG, U. v. 10.05.1974 - 7 C 46.72 -, NJW 1974, 1915).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11
    Unabhängig davon, ob der erschließungsbeitragsrechtliche Begriff die rechtliche und tatsächliche Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug von der erschließenden Straße aus voraussetzt, kommt es im straßenreinigungsrechtlichen Sinne nur darauf an, ob jedenfalls ein Zugang zu Fuß zu einer irgendwie gearteten wirtschaftlichen Nutzung eines innerörtlichen Grundstückes ermöglicht wird (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 07.03.2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 9 A 2929/08

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren bei fehlender Erschließung des

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11
    Grundsätzlich reicht es deshalb für das Erschlossensein aus, dass es eine tatsächliche Zugangsmöglichkeit von der im straßenreinigungsrechtlichen Sinne erschließenden Straße zum Grundstück gibt (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 06.05.2011 - 9 A 2929/08 -, juris).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11
    Im übrigen läge im vorliegenden Falle auch nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erschließungsbegriff ein Erschlossensein des klägerischen Grundstücks durch die Treiser Straße vor, da es bei einer Erschließung eines Grundstücks durch zwei Straßen ausreicht, dass von der zweiten Straße aus keine Zufahrt, sondern lediglich ein Zugang zum Grundstück möglich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28.06.1982 - 2 A 2234/81 -, KStZ 1983, 11; BVerwG, U. v. 11.12.1970 - IV C 25.69 -, KStZ 1971, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1982 - 2 A 2234/81
    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11
    Im übrigen läge im vorliegenden Falle auch nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erschließungsbegriff ein Erschlossensein des klägerischen Grundstücks durch die Treiser Straße vor, da es bei einer Erschließung eines Grundstücks durch zwei Straßen ausreicht, dass von der zweiten Straße aus keine Zufahrt, sondern lediglich ein Zugang zum Grundstück möglich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28.06.1982 - 2 A 2234/81 -, KStZ 1983, 11; BVerwG, U. v. 11.12.1970 - IV C 25.69 -, KStZ 1971, 180).
  • VGH Hessen, 02.02.2015 - 2 A 514/14
    Maßgeblich ist dabei nicht, ob der Eigentümer des Grundstücks aus seiner Sicht einen tatsächlich oder rechtlich möglichen Zugang zu seinem Grundstück für erforderlich hält (vgl. hierzu insgesamt: Hess. VGH, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 B 1180/12 - Urteil vom 23.12.2011 - 2 A 1716/11 -, jeweils m. w. N.).
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